Der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Prof. Dr. Walter Rosenthal, erklärt zu einem Medienbericht des Norddeutschen Rundfunks, der in der Sendung Panorama über die Absicht einer juristischen und förderrechtlichen Bewertung von Meinungsäußerungen einzelner Hochschullehrenden durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) berichtet:
„Im BMBF gab es Mitte Mai offenbar das Ansinnen, den Ausschluss von Wissenschaftler:innen aus laufenden BMBF-Förderungen zu prüfen, nachdem diese von ihrem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung im Zusammenhang mit den Nahost-Konflikt Gebrauch gemacht hatten. Man kann über die konkrete Meinungsäußerung unterschiedlicher Auffassung sein und darüber inhaltlich streiten – ich selbst habe den in Rede stehenden offenen Brief damals kritisiert und stimme seinen Inhalten nicht zu. Eine Verknüpfung einer nicht strafbewehrten Meinungsäußerung mit der Frage einer weiteren Förderwürdigkeit der wissenschaftlichen Arbeit würde jedoch eine Verletzung der Wissenschaftsfreiheit darstellen. Gut ist, dass es zu diesem befremdlichen Vorstoß im BMBF offensichtlich ganz unmittelbar einen kritischen internen Dialog und entsprechend klare warnende Hinweise gegeben hat.“