Die Kultusministerkonferenz (KMK), die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) und die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) haben sich darauf verständigt, dass für Nutzungen nach § 52a UrhG an Hochschulen bis 30. September 2017 nochmals eine Pauschalvergütung gezahlt wird.
Hintergrund ist, dass mit einer heute unterzeichneten Grundsatzvereinbarung der Rahmenvertrag zwischen Bund, Ländern und VG Wort vom 22./28.09.2016 – und damit die darin vereinbarte Einzelerfassung und -vergütung – einvernehmlich bis zum 30. September 2017 ausgesetzt wird. Ursprünglich war vorgesehen, ab dem 1. Januar 2017 die nach § 52a UrhG vorgenommenen Nutzungen urheberrechtlich geschützter Schriftwerke auf der Basis einer Einzelerfassung durch die dem Rahmenvertrag beitretenden Hochschulen selbst mit der VG WORT abzurechnen.
Zur Gewährleistung einer praktikablen und sachgerechten Lösung für alle Beteiligten beschlossen KMK, VG Wort und HRK nun die Einrichtung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe. Diese soll zum 1. Oktober 2017 eine bundesweit einheitliche Lösung für die Abgeltung urheberrechtlicher Ansprüche für Nutzungen nach § 52a UrhG an die VG WORT unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 20. März 2013 (I ZR 84/11) entwickeln.
Der Arbeitsgruppe gehören an:
Staatsrat Gerd-Rüdiger Kück, Bremen
Staatssekretär Dr. Thomas Grünewald, Nordrhein-Westfalen
Geschäftsführender Vorstand Rainer Just, VG WORT
Geschäftsführender Vorstand Dr. Robert Staats, VG WORT
Vizepräsident Professor Dr. Holger Burckhart, HRK
Generalsekretär Dr. Jens-Peter Gaul, HRK