Maßnahmen und Sonderregelungen der Länder für die Hochschulen

Nachstehend finden Sie eine Linksammlung zu den von den Bundesländern bislang für die Hochschulen beschlossenen Maßnahmen und Sonderregelungen zur Bewältigung der Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie (Stand: 31.3.2022). Die HRK kann keine Gewähr für die Vollständigkeit und aktuelle Gültigkeit der Angaben übernehmen; die Pflege der nachstehend verlinkten Websites und der dort z.T. fortlaufend aktualisierten bzw. konkretisierten Inhalte obliegt dem jeweiligen Bundesland:

Baden-Württemberg

Baden-Württemberg

Rechtsgrundlagen und Regelungen für den Hochschulbetrieb in der COVID-19-Pandemie:

Sommersemester 2022: Studienbetrieb in Präsenz soll wieder die Regel sein.

Wintersemester 2021/22: Angestrebt wird ein möglichst regulärer Studienbetrieb in überwiegender Präsenz auf dem Campus; ergänzt durch Online- und Hybrid-Formate. Kleine und mittlere Veranstaltungen wie Seminare sollen eher in Präsenz stattfinden, große Vorlesungen können weiterhin online angeboten werden.
– Weitere Meldungen und Maßnahmen:

Sommersemester 2021: Studienbetrieb durch Mix aus Präsenz- und Online-Lehre. Präsenzveranstaltungen für praktische Übungen oder im Labor sowie für Prüfungen bei Wahrung der Schutz- und Hygienebestimmungen grundsätzlich möglich.
– Weitere Meldungen und Maßnahmen:

Wintersemester 2020/21: Studienbetrieb durch Mix aus Präsenz- und Online-Lehre. Präsenzveranstaltungen für praktische Übungen oder im Labor grundsätzlich möglich, wenn dafür feste Kohorten mit bis zu 35 Personen gebildet werden. Eine Maskenpflicht gilt für die gesamte Hochschule bis zum Platz, ebenso für Mensen. Angesichts gestiegener Infektionszahlen wurde im November 2020 und bis auf Weiteres der Päsenz-Studienbetrieb ausgesetzt bzw. "auf das absolut notwendige Minimum" beschränkt. Mit dem erweiterten Lockdown wurde der Präsenz-Studienbetrieb seit dem 16.12.2020 grundsätzlich zugunsten digitaler und anderer Fernlehrformate ausgesetzt; Präsenzprüfungen sind im Ausnahmefall weiter möglich.
– Weitere Meldungen und Maßnahmen:

Sommersemester 2020: Studienbetrieb im März zunächst ausgesetzt bzw. verschoben, am 20.4.2020 in digitaler Form wiederaufgenommen bzw. gestartet. Unter Einhaltung der zum Infektionsschutz geltenden Regelungen konnten seit Juni Veranstaltungen in Forschung und Lehre sowie Prüfungen und Hochschulzugangsverfahren auch wieder in Präsenz stattfinden. – Weitere Meldungen und Maßnahmen:

Bayern

Bayern

Rechtsgrundlagen und Regelungen für den Hochschulbetrieb in der COVID-19-Pandemie:

Wintersemester 2021/22: Angestrebt wird Studienbetrieb in dem die Präsenzlehre "wieder zum Regelfall" werden soll, begleitet von situations- und hochschuladäquaten Infektionsschutzregeln.
– Weitere Meldungen und Maßnahmen:

Sommersemester 2021: Der Studienbetrieb startete vorwiegend in digitaler Form. Labortätigkeiten, Praktika, praktischen und künstlerischen Ausbildungsabschnitte und Prüfungen konnten mit besonderen, strengen Hygiene- und Schutzmaßnahmen grundsätzlich in Präsenzform stattfinden. Seit dem 7. Juni können die bayerischen Hochschulen unter Wahrung der Hygiene- und Schutzanforderungen zudem wieder "freiwillige Zusatzangebote" in Präsenz anbieten.
– Weitere Meldungen und Maßnahmen:

Wintersemester 2020/21: Präsenzlehre war unter strengen Hygiene- und Abstandsregeln grundsätzlich möglich und sollte zunächst durch Online-Angebote ergänzt werden. Seit dem 26.11.2020 waren bayerische Hochschulen und Universitäten dann aber aufgefordert, "grundsätzlich auf digitale Lehre" umzustellen (mit Ausnahme insbesondere von Labortätigkeiten, Praktika, praktischen und künstlerischen Ausbildungsabschnitten und Prüfungen); die Hochschulbibliotheken blieben eingeschränkt geöffnet.
– Weitere Meldungen und Maßnahmen:

Sommersemester 2020: Der hochschulische Studienbetrieb fand grundsätzlich online statt. Unverzichtbare Praxisveranstaltungen, v. a. Prüfungen, waren seit dem 27.4.2020 unter strengen Hygiene- und Schutzmaßnahmen grundsätzlich auch wieder in Präsenz möglich.
– Weitere Meldungen und Maßnahmen:

Berlin

Berlin

Rechtsgrundlagen und Regelungen für den Hochschulbetrieb in der COVID-19-Pandemie:

Sommersemester 2022: Studienbetrieb in Präsenz soll wieder die Regel sein.

Wintersemester 2021/22: Studienbetrieb soll unter Beachtung von Hygienekonzepten und dem Einsatz von Teststrategien "zum überwiegenden Teil wieder in Präsenz" durchgeführt werden.

Sommersemester 2021: Hochschulen einschließlich ihrer Einrichtungen vorläufig bis 31.5.2021 für Publikumsverkehr geschlossen; der Studienbetrieb wird zunächst im digitalen Modus aufgenommen. Die Hochschulen implementieren ihre Konzepte für den Einsatz von Corona-Tests, um angesichts der steigenden Infektionszahlen die Sicherheitsmaßnahmen für geplante Präsenzformate zu erhöhen, die zwingend notwendig und nicht digital durchführbar sind.
– Weitere Meldungen und Maßnahmen:

Wintersemester 2020/2021: Hochschulen einschließlich ihrer Einrichtungen bis 31.3.2021 für Publikumsverkehr geschlossen. Studienbetrieb seit dem 2.11.2020 grundsätzlich nicht in Präsenz, sondern digital bzw. mit Online-Formaten. Praxisformate, die nicht digital durchführbar sind, und Prüfungen dürfen unter Beachtung der Schutz- und Hygieneregeln sowie der jeweils in den Hochschulen geltenden besonderen Bestimmungen in Präsenzform durchgeführt werden. Die Rahmenbedingungen für das Handeln der Hochschulen gibt der „Berliner Stufenplan für den Hochschulbetrieb unter Pandemiebedingungen“ vor.
– Weitere Meldungen und Maßnahmen:

Sommersemester 2020: Hochschulen für Präsenzlehre und Publikumsverkehr geschlossen; Lehrbetrieb in digitaler Form. Präsenzprüfungen, Forschungsbetrieb und Verwaltungstätigkeiten auf den Campi ab Mai unter Einhaltung der geltenden Hygiene- und Abstandsregeln wieder zugelassen. Studierende konnten in begründeten Fällen von der Teilnahme an einer Prüfung absehen.
– Weitere Meldungen und Maßnahmen:

Brandenburg

Brandenburg

Rechtsgrundlagen und Regelungen für den Hochschulbetrieb in der COVID-19-Pandemie:

Wintersemester 2021/22: Lehrbetrieb wird unter deutlichem Ausbau der Präsenz-Angebote angestrebt; ergänzt um vielfältige Unterstützungsangebote für Studierende.

Sommersemester 2021: Lehrbetrieb unter den Maßgaben der Eindämmungsverordnung und den örtlichen Gegebenheiten seitens der Hochschulen eigenverantwortlich als Mix aus Präsenz- und Online-Angeboten. Lehrveranstaltungen, die eine zwingende Präsenz erfordern wie etwa Laborarbeiten oder Veranstaltungen für Studienanfänger, können grundsätzlich vor Ort durchgeführt werden.

Wintersemester 2020/21: Lehrbetrieb unter den Maßgaben der Eindämmungsverordnung und den örtlichen Gegebenheiten seitens der Hochschulen eigenverantwortlich als Mix aus Präsenz- und Online-Angeboten. Lehrveranstaltungen, die eine zwingende Präsenz erfordern wie etwa Laborarbeiten oder Veranstaltungen für Studienanfänger, können vor Ort durchgeführt werden.
– Weitere Meldungen und Maßnahmen:

Sommersemester 2020: mehrheitlich digitaler Lehrbetrieb; zwingend notwendige Lehrveranstaltungen und Hochschulprüfungen, für die es keine rechtssicheren digitalen Varianten gibt, konnten unter Einhaltung der Hygienestandards als Präsenzveranstaltung stattfinden. Studierende durften seit dem Sommer wieder regelmäßig zwischen Wohnort und Hochschule pendeln.
– Weitere Meldungen und Maßnahmen:

Bremen

Bremen

Rechtsgrundlagen und Regelungen für den Hochschulbetrieb in der COVID-19-Pandemie:

Wintersemester 2021/22: Lehrveranstaltungen sollen wieder in Präsenz stattfinden können. Grundlegende Hygienemaßnahmen und Zutrittsregelungen zu Gebäuden der Hochschulen sind in der am 2.8.2021 in Kraft getretenen 28. Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV 2 festgelegt. Einzelheiten werden durch die Hochschulen direkt kommuniziert.
– Weitere Meldungen und Maßnahmen:

Sommersemester 2021: Überwiegend digitaler Studienbetrieb, ergänzt um einem verantwortbaren Präsenzbetrieb sowie hybriden Veranstaltungen. Einzelheiten werden durch die Hochschulen direkt kommuniziert.
– Weitere Meldungen und Maßnahmen:

Wintersemester 2020/21: Mix aus digitaler Lehre, einem verantwortbaren Präsenzbetrieb sowie hybriden Veranstaltungen. Einzelheiten – auch zur Umsetzung verschärfter Kontaktbeschränkungen angesichts wieder gestiegener Infektionszahlen – werden durch die Hochschulen direkt kommuniziert.
– Weitere Meldungen und Maßnahmen:

Sommersemester 2020: Überwiegend digitaler Lehrbetrieb. Prüfungen und Praxisveranstaltungen, die spezielle Labor- bzw. Arbeitsräume an den Hochschulen erforderten, waren unter Wahrung besonderer Hygiene- und Schutzmaßnahmen jedoch möglich.
– Weitere Meldungen und Maßnahmen:

Hamburg

Hamburg

Rechtsgrundlagen und Regelungen für den Hochschulbetrieb in der COVID-19-Pandemie:

Wintersemester 2021/22: Der Studienbetrieb war in Präsenz geplant; es galt grundsätzlich kein Abstandsgebot an den Hochschulen. Seit Beginn des Semesters galt die 3G-Regelung für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen; bei schriftlichen Prüfungen entfiel die Maskenpflicht bei Wahrung des Abstandsgebots nach Einnahme von Sitzplätzen. Ende November 2021 wurde angesichts der verschärften Infektionslage ein 2G-Optionsmodell beschlossen.

Sommersemester 2021: Der Start des Studienbetriebs erfolgt größtenteils digital; sollte es das Infektionsgeschehen zulassen, sollen auch Präsenzangebote wieder durchgeführt werden können. Die Hochschulen haben hierfür passgenaue Schutz- und Hygienekonzepte ausgearbeitet.
– Weitere Meldungen und Maßnahmen:

Wintersemester 2020/21: Studienbetrieb als Mix aus Präsenz- und Online-Lehre. Grundsätzlich können Präsenzveranstaltungen unter Einhaltung der Kontaktregelungen und Hygienemaßnahmen durchgeführt werden. Angesichts der Entwicklung der Pandemie wurde festgelegt, dass im die Hochschullehre ab Dezember 2020 grundsätzlich in digitaler Form erfolgt; Ausnahmen gelten für praktische Lehre.
– Weitere Meldungen und Maßnahmen:

Sommersemester 2020: zunächst ausschließlich digitaler Studienbetrieb; seit Mai konnten schriftliche, mündliche und praktische Prüfungen sowie Praxisveranstaltungen, die spezielle Labor- beziehungsweise Arbeitsräume an den Hochschulen erfordern, unter Beachtung geeigneter Hygiene- und Schutzmaßnahmen auch in Präsenz durchgeführt werden.
– Weitere Meldungen und Maßnahmen:

Hessen

Hessen

Rechtsgrundlagen und Regelungen für den Hochschulbetrieb in der COVID-19-Pandemie:

Wintersemester 2021/22: Präsenzlehre soll "wieder möglichst zum Regelfall werden". Gemäß "Grundsatzpapier" zum Lehrbetrieb im Wintersemester 2021/22 wird der Fokus der Präsenzangebote auf Lehrveranstaltungen mit diskursiven Inhalten wie Seminaren sowie auf künstlerischen und praktischen Veranstaltungen liegen.
– Weitere Meldungen und Maßnahmen:

Sommersemester 2021: Präsenzlehre als Möglichkeit komplementär neben der primär digitalen Lehre, soweit das Infektionsgeschehen und die räumlichen Möglichkeiten dies zulassen.

Wintersemester 2020/21: Präsenzlehre als Möglichkeit komplementär neben der primär digitalen Lehre, soweit das Infektionsgeschehen und die räumlichen Möglichkeiten dies zulassen.
– Weitere Meldungen und Maßnahmen:

Sommersemester 2020: Lehrbetrieb mit digitalen Angeboten aufgenommen, Ende der Vorlesungszeit  flexibel nach hinten verschoben. Seit 9.5. durften Hochschulen über ihre Öffnung entscheiden; Präsenzveranstaltungen waren unter Beachtung des Abstandsgebots und Hygienemaßnahmen grundsätzlich wieder möglich, primär jedoch weiter Online-Lehre. Prüfungen im Studium oder zur Feststellung der Studieneignung fanden im Einklang mit der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung statt.
– Weitere Meldungen und Maßnahmen:

Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern

Rechtsgrundlagen und Regelungen für den Hochschulbetrieb in der COVID-19-Pandemie:

Wintersemester 2021/22: Studienbetrieb soll "so weit als möglich" wieder zur Präsenzlehre zurückkehren.

Sommersemester 2021: Überwiegend digitaler Studienbetrieb; Lehrveranstaltungen, die spezielle Labor- bzw. Arbeitsräume an den Hochschulen zwingend erfordern, können weiterhin in Präsenz stattfinden. 

Wintersemester 2020/21: Überwiegend digitaler Studienbetrieb und Weiternutzung hybrider Lehrformate soweit der Gesundheitsschutz dies erforderte. Formen der Präsenzlehre sollten in allen mit dem Gesundheitsschutz vertretbaren Fällen verwirklicht werden; besondere Aufmerksamkeit galt dabei den Studienanfängerinnen und Studienanfängern. Aufgrund der Pandemielage erfolgte der Studien- und Lehrbetrieb seit dem 2.11.2020 aber primär digital. Lehrveranstaltungen, die spezielle Labor- bzw. Arbeitsräume an den Hochschulen zwingend erfordern, konnten weiterhin in Präsenz stattfinden.
– Weitere Meldungen und Maßnahmen:

Sommersemester 2020: Studien- und Lehrbetrieb ab 20.4.2020 überwiegend digital fortgesetzt bzw. wieder aufgenommen. Unter strikter Beachtung der jeweils geltenden Regeln der Kontaktvermeidung konnten Prüfungen physisch abgenommen werden. Praxisveranstaltungen, die spezielle Labor- bzw. Arbeitsräume an den Hochschulen erfordern, warenunter Wahrung besonderer Hygiene- und Schutzmaßnahmen wieder möglich.
– Weitere Meldungen und Maßnahmen:

Niedersachsen

Niedersachsen

Rechtsgrundlagen und Regelungen für den Hochschulbetrieb in der COVID-19-Pandemie:

Wintersemester 2021/22: Angestrebt wird eine "möglichst weitgehende Rückkehr zum Präsenzbetrieb".

Sommersemester 2021: Studienbetrieb grundsätzlich in digitaler Form. Präsenzprüfungen im Ermessen der jeweilige Hochschule; Prüfungsämter vor Ort können ermessen, ob z. B. eine Verlängerung der Fristen sinnvoll erscheint.

Wintersemester 2020/21: „Hybrid-Semester“, in dem Präsenzveranstaltungen je nach Entwicklung des Infektionsgeschehens wieder möglich sind, die Online-Lehre jedoch weiterhin eine wichtige Rolle spielt. Die Regeln der niedersächsischen „Corona-Verordnung“ sowie die Regeln der jeweiligen Hochschule sind zu beachten. Seit Ende November haben die Hochschulen aufgrund der Pandemielage grundsätzlich wieder auf digitale Lehre umgestellt.

Sommersemester 2020: Studienbetrieb grundsätzlich in digitaler Form. Präsenzprüfungen im Ermessen der jeweilige Hochschule; Prüfungsämter vor Ort können ermessen, ob z.B. eine Verlängerung der Fristen sinnvoll erscheint.

Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen

Rechtsgrundlagen und Regelungen für den Hochschulbetrieb in der COVID-19-Pandemie:

Sommersemester 2022: Studienbetrieb in Präsenz soll wieder die Regel sein.

Wintersemester 2021/22: Eine weitgehende Rückkehr zum Präsenzbetrieb wird angestrebt; aufgrund der Besonderheiten des Lehrbetriebs gilt hohe Impfquote dafür als besonders wichtig.

Sommersemester 2021: Studienbetrieb startet vorwiegend digital, angestrebt wird aber ein "flexibles Hybridsemester". Soweit die pandemische Lage es zulässt, sollen aktuell notwendige Beschränkungen im Hochschulbetrieb im Laufe des Semesters schrittweise aufgehoben werden.
– Weitere Meldungen und Maßnahmen:

Wintersemester 2020/21: Mischung aus Präsenz- und Online-Lehrveranstaltungen;  Präsenzveranstaltungen mit begrenzter Studierendenzahl und um Online-Angebote ergänzt; vor allem Erstsemester-Studierenden soll so der Einstieg in das Studium erleichtert werden. Maßgeblich sind die Bestimmungen der "Allgemeinverfügung zur Durchführung von Lehr- und Praxisveranstaltungen sowie Prüfungen an den Hochschulen". Seit Ende November 2020 findet die Hochschullehre grundsätzlich digital statt.
– Weitere Meldungen und Maßnahmen:

Sommersemester 2020: als reines „Online-Semester“ gestartet; seit dem 11. Mai waren Präsenzveranstaltungen unter Einhaltung strenger Hygiene- und Abstandsregeln wieder zugelassen, wenn dafür besondere Räumlichkeiten, Ausstattungen oder sonstige Rahmenbedingungen zwingend erforderlich waren. Mündliche und schriftliche Hochschulprüfungen konnten seither in elektronischer Form oder in Präsenz abgenommen werden – letzteres wenn und soweit die jeweils geltenden infektionsschutzrechtlichen Bestimmungen dies zuließen.
– Weitere Meldungen und Maßnahmen:

Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz

Rechtsgrundlagen und Regelungen für den Hochschulbetrieb in der COVID-19-Pandemie:

Wintersemester 2021/22: Studienbetrieb mit "mehr Präsenzlehre" für Geimpfte, Getestete und Genesene nach Maßgabe der dann geltenden Abstandsregeln.

Sommersemester 2021: vorwiegend digitaler Studienbetrieb; lediglich Laborpraktika, die Lehre an Patientinnen und Patienten sowie andere Lehrveranstaltungen mit praktischen Anteilen können in Präsenz durchgeführt werden.
– Weitere Meldungen und Maßnahmen:

Wintersemester 2020/21: Studienbetrieb als Mix aus analogen und digitalen Angeboten mit individuellen Lösungen der Hochschulen. Angesichts der Entwicklung der Pandemie wurde die Präsenzlehre im November 2020 weitgehend ausgesetzt; Laborpraktika, die Lehre am Patienten und andere Lehrveranstaltungen mit praktischen Anteilen finden ggf. unter bestimmten Bedingungen weiter statt.
– Weitere Meldungen und Maßnahmen:

Sommersemester 2020: digitaler Studienbetrieb; näheres regelten die Hochschulen vor Ort. Mündliche Prüfungen und Praxisveranstaltungen, die spezielle Labor- bzw. Arbeitsräume erfordern (z. B. Laborpraktika, Präparierkurse), konnten unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen seit Anfang Mai wieder in Präsenz durchgeführt werden. Seit dem 13. Mai konnten die Hochschulen entscheiden, ob sie eine schrittweise Erweiterung der Präsenzveranstaltungen vornehmen.
– Weitere Meldungen und Maßnahmen:

Saarland

Saarland

Rechtsgrundlagen und Regelungen für den Hochschulbetrieb in der COVID-19-Pandemie:

Wintersemester 2021/22: Angestrebt wird die Rückkehr zu einem Studienbetrieb "so normal wie möglich".
– Weitere Meldungen und Maßnahmen:

Sommersemester 2021: Vorwiegend digitaler Studienbetrieb mit Online- bzw. Blended Learning Angeboten.
– Weitere Meldungen und Maßnahmen:

Wintersemester 2020/21: Vorwiegend digitaler Studienbetrieb mit Online- bzw. Blended Learning Angeboten.
– Weitere Meldungen und Maßnahmen:

Sommersemester 2020: Aussetzung bzw. Verschiebung des Lehr- und Studienbetriebs bis 4. Mai, danach Lehrbetrieb mit Online- bzw. Blended Learning Angeboten. Lehrveranstaltungen, die Präsenz zwingend voraussetzten (z. B. Laborpraktika), und Präsenzprüfungen konnten unter der Maßgabe von Vorsichts- und Hygienemaßnahmen, die einer Übertragung des Coronavirus effektiv entgegenwirken, durchgeführt werden. Ausgefallene Prüfungen wurden in den Fakultäten und Fächern neu geplant und bekanntgegeben.
– Weitere Meldungen und Maßnahmen:

Sachsen

Sachsen

Rechtsgrundlagen und Regelungen für den Hochschulbetrieb in der COVID-19-Pandemie:

Wintersemester 2021/22: Rückkehr zu Studienbetrieb mit Päsenzlehre; digitale Lehrformate sind "möglichst nur noch dort" vorzusehen, "wo die Präsenzlehre nur eingeschränkt oder gar nicht stattfinden kann".

Sommersemester 2021: Grundsätzlich digitaler Studienbetrieb mit der Möglichkeit für erforderliche Präsenzveranstaltungen.
– Weitere Meldungen und Maßnahmen:

Wintersemester 2020/21: Besonders im Blick auf Studienanfängerinnen und -anfänger sollten so viele Präsenzveranstaltungen wie angesichts der Corona-Pandemie verantwortbar sind, ermöglicht und unter Beachtung der jeweils aktuellen Hygienebestimmungen umzusetzt werden. Großveranstaltungen, besonders zahlreich besuchte Vorlesungen und akademische Feiern in Präsenz waren zu vermeiden. Mit der Verschärfung der Infektionslage aber primär digitaler Studienbetrieb.
– Weitere Meldungen und Maßnahmen:

Sommersemester 2020: Der Lehr- und studienbetrieb wurde "möglichst umfassend auf digitale Angebote" umgestellt, alle Prüfungen in den Sommer verschoben oder unter besonderen Hygienebedingungen durchgeführt. Fristüberschreitungen bei Prüfungsverfahren, die Studierende nicht zu vertreten hatten, waren bei der Berechnung der Fristen nicht einzubeziehen.
– Weitere Meldungen und Maßnahmen:

Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt

Rechtsgrundlagen und Regelungen für den Hochschulbetrieb in der COVID-19-Pandemie:

Wintersemester 2021/22: Weitgehende Rückkehr zum Studienbetrieb in Präsenz.

Sommersemester 2021: Vorwiegend digitaler Studienbetrieb.

Wintersemester 2020/21: vorgesehen war Mix aus Präsenz- und Onlineveranstaltungen; dabei sollte die Präsenzlehre möglichst auch digital verfügbar sein. In allen Fällen, in denen Hygiene- und Sicherheitsstandards nicht eingehalten werden konnten, musste digital gelehrt werden.
– Weitere Meldungen und Maßnahmen:

Sommersemester 2020: weitgehend digitaler Lehrbetrieb; Veranstaltungen und Prüfungen, die eine Präsenz erforderten, konnten seit Mai unter strengen hygienischen Voraussetzungen und in kleinen Gruppen durchgeführt werden.
– Weitere Meldungen und Maßnahmen:

Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein

Rechtsgrundlagen und Regelungen für den Hochschulbetrieb in der COVID-19-Pandemie:

Wintersemester 2021/22: Der Studienbetrieb "soll ab dem Wintersemester wieder in voller Präsenz stattfinden."

Sommersemester 2021: Digitaler Studienbetrieb mit der Möglichkeit erforderlicher Präsenzveranstaltungen einschließlich Prüfungen bei geeigneten Hygienekonzepten.

Wintersemester 2020/21: Vorzusehen war eine Kombination aus digitalen Prüfungs- und Lernformaten und Präsenzveranstaltungen. Die Hochschulen-Coronaverordnung des Landes legte die wesentlichen Abstand- und Hygienestandards fest. Aufgrund der Pandemielage wurde Ende November 2020 "bis auf wenige Ausnahmen" auf digitale Lehre umgestellt. Im Zuge des erweiterten Lockdowns wurde der Betrieb an den Hochschulen ab Dezember 2020 weiter eingeschränkt.
– Weitere Meldungen und Maßnahmen:

Sommersemester 2020: Der Lehr- und Studienbetrieb wurde am 20. April ausschließlich mit digitalen Angeboten aufgenommen; seit dem 18. Mai waren Präsenzveranstaltungen einschließlich Prüfungen bei geeigneten Hygienekonzepten grundsätzlich wieder möglich; auch Bibliotheken, Mensen und Cafeterien konnten entsprechend wieder öffnen.
– Weitere Meldungen und Maßnahmen:

Thüringen

Thüringen

Rechtsgrundlagen und Regelungen für den Hochschulbetrieb in der COVID-19-Pandemie:

Sommersemester 2022: Studienbetrieb in Präsenz soll wieder die Regel sein.

Wintersemester 2021/22: Studienbetrieb "wieder überwiegend" mit Präsenzveranstaltungen geplant; in Abhängigkeit von der Pandemieentwicklung "allerdings auch weiterhin durch digitale Veranstaltungen flankiert". Zutritt zu Lehrveranstaltungen für Geimpfte, Genesene oder Getestete (3G-Regel). Angesichts des Pandemiegeschehens im weiteren Semesterverlauf wieder Ausweitung digitaler Lehrangebote.
– Weitere Meldungen und Maßnahmen:

Sommersemester 2021: Studienbetrieb als Mischung aus Präsenz- und digitalen Lehrformaten, mit besonderem Gewicht auf digitalen Angeboten. Die Teilnahme an Präsenzveranstaltungen ist Personen vorbehalten, die ein negatives Ergebnis einer Corona-Testung nachweisen, oder die nachweislich geimpft oder genesen sind.
– Weitere Meldungen und Maßnahmen:

Wintersemester 2020/21: Studien- und Lehrbetrieb als Mischung aus Präsenz- und digitalen Lehrformaten angelegt; mit den gestiegenen Infektionszahlen wurde der Präsenzbetrieb im Dezember 2020 und ab Januar 2021 wieder eingeschränkt. 
– Weitere Meldungen und Maßnahmen:

Sommersemester 2020: Studien- und Lehrbetrieb ab 4.5.2020 zunächst in digitaler Form. Präsenzveranstaltungen wie Seminare, Praktika oder Exkursionen waren später unter Einhaltung von Schutz- und Hygieneregeln möglich.
– Weitere Meldungen und Maßnahmen: