Im Mai 2024 verabschiedete die HRK-Mitgliederversammlung den Beschluss „Auf dem Weg zu mehr Geschlechtergerechtigkeit bei Berufungen – Selbstverpflichtung der deutschen Hochschulen“. Damit setzen sich die in der HRK zusammengeschlossenen Hochschulen dafür ein, strukturelle Geschlechterungleichheiten weiter abzubauen und eine angemessene Repräsentation der Geschlechter auf Professuren an den Hochschulen zu erzielen. Der Beschluss benennt konkrete Ziele und Handlungsfelder sowie Maßnahmen, die zur Verwirklichung eines institutionellen Kultur- und Strukturwandels zu mehr Geschlechtergerechtigkeit an Hochschulen beitragen können und den Charakter einer Selbstverpflichtung haben. Für mehr Geschlechtergerechtigkeit bei Berufungen empfiehlt der HRK-Beschluss vor allem eine aktivere Rekrutierung von Frauen in frühen wissenschaftlichen Karrierephasen, um den Kandidat:innenkreis für Berufungen zu erweitern. Weitere Maßnahmen seien die Etablierung geschlechtergerechterer Berufungsverfahren und Vergütungsstrukturen sowie die institutionelle Verankerung von Gendersensibilisierung. Zudem sei ein konsequentes Monitoring dieser Maßnahmen notwendig, um die Umsetzung der Ziele sicherstellen zu können.
Die Hochschulen sind eingeladen, sich die von der HRK- Mitgliederversammlung aufgezeigten Ziele zu eigen zu machen und als Institutionen einzuwilligen, weitere Maßnahmen zu ergreifen, die mittel- bis langfristig eine Gleichverteilung aller Geschlechter auf Professuren an deutschen Hochschulen ermöglichen können. Als Begleitmaßnahme der Selbstverpflichtung werden die Signatarhochschulen gebeten, die ihrerseits institutionell etablierten Instrumente in die öffentlich einsehbare Datenbank des Kompetenzzentrums Frauen in Wissenschaft und Forschung CEWS einzutragen.