Urheberrecht

Die HRK engagiert sich seit Jahren im Rahmen der Allianz-Initiative Digitale Information für eine Reform des bestehenden Urheberrechts und für die Förderung von Open Access. Hauptanliegen ist dabei der schnelle und unbeschränkte Zugang und Austausch von Informationen und die damit einhergehende Reformierung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Die Verabschiedung des sogenannten dritten Korbes, der sich ausschließlich den Interessen von Bildung und Wissenschaft widmet, wurde der Wissenschaft im Rahmen der Novellierung des Urheberrechts im Zuge des sogenannten zweiten Korbs im Jahre 2007 versprochen.

Eine zentrale Forderung der HRK - die Einführung eines sogenannten unabdingbaren Zweitveröffentlichungsrechts im Urheberrechtsgesetz - wurde von der letzten Bundesregierung teilweise umgesetzt. Das nun im Gesetz verankerte Zweitverwertungsrecht gilt für Forschungsergebnisse, die an Hochschulen gewonnen wurden, allerdings nur dann, wenn sie mindestens zur Hälfte mit Drittmitteln gefördert wurden. Diese Einschränkung wurde seitens der HRK wiederholt kritisiert.

Die HRK setzt sich weiterhin für die Einführung einer allgemeinen Bildungs- und Wissenschaftsschranke ein, die die bisherigen Schrankenregelungen in einer Regelung zusammenfasst und die zugleich die Rechte der Urheberinnen und Urheber wahrt und eine rechtssichere Handhabung durch die Nutzerinnen und Nutzer erlaubt.