Antwort der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) und der Christlich-Sozialen Union in Bayern (CSU)
Die Finanzierung des Hochschulsystems ist seit der Föderalismusreform in die Zuständigkeit der Länder übergegangen. Gleichwohl bekennen sich CDU und CSU zu ihrer gesamtstaatlichen Verantwortung und fördern mit dem Zukunftsvertrag „Studium und Lehre stärken“ gemeinsam mit den Ländern die Qualität von Studium und Lehre an den Hochschulen – flächendeckend und dauerhaft. Der Bund stellt dafür von 2021 bis 2023 jährlich 1,88 Milliarden Euro und ab dem Jahr 2024 dauerhaft jährlich 2,05 Milliarden Euro bereit. Die Länder stellen zusätzlich zur Grundfinanzierung der Hochschulen Mittel in derselben Höhe zur Verfügung, so dass durch den Zukunftsvertrag bis 2023 jährlich rund 3,8 Milliarden Euro und ab 2024 jährlich insgesamt 4,1 Milliarden Euro zur Förderung von Studium und Lehre zur Verfügung stehen.
Für den Hochschulbau gewährte der Bund den Ländern bis 2019 Entflechtungsmittel in Höhe von 700 Millionen Euro. Diese Zuweisungen waren jedoch nur bis 2013 zweckgebunden. Ab dem Jahr 2020 werden die Entflechtungsmittel in zusätzliche Umsatzsteueranteile zugunsten der Länder umgewandelt.