Die 16. Mitgliederversammlung der Hochschulrektorenkonferenz hat empfohlen, an den einzelnen Hochschulen Orientierungsrahmen für den wissenschaftlichen Nachwuchs nach der Promotion zu erarbeiten, um mehr Verlässlichkeit und Transparenz in der Karriereplanung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern zu schaffen. Diese hochschulspezifischen Orientierungsrahmen sollen Personalentwicklungskonzepte, Angebote für Zusatzqualifizierungen und Stellenkonzepte enthalten. Dabei solle berücksichtigt werden, dass die Hochschulen den Nachwuchs nicht nur für Karrieren innerhalb des Wissenschaftssystems vorbereiten, sondern auch auf forschende und leitende Tätigkeiten in Wirtschaft und Gesellschaft. Über die verschiedenen Karrierewege müssten die Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler besser als bisher informiert werden.
Den Hochschulen wird empfohlen, in ihren Orientierungsrahmen auch Aussagen zu fächerspezifischen Bedarfen unbefristeter und befristeter Arbeitsverhältnisse im Bereich des promovierten wissenschaftlichen Personals und deren Entwicklung zu machen. Gemeinsam mit den Fakultäten sollen akademische Daueraufgaben identifiziert und Konzepte für das notwendige Stellenportfolio erstellt werden. Soweit es sich um befristete Aufgaben handelt, sei sicherzustellen, dass sich die Verträge an der Laufzeit der Projekte orientieren.
Empfehlung "Kernthesen zum `Orientierungsrahmen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und akademischer Karrierewege neben der Professur´" vom 12.5.2015
Folgende Hochschulen haben ihre Orientierungsrahmen und Personalentwicklungskonzepte im Internet zugänglich gemacht:
RWTH Aachen
Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin
Technische Universität Berlin
Universität Bielefeld
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
Technische Universität Braunschweig
Universität Bremen
Technische Universität Darmstadt
Technische Universität Dortmund
Universität Duisburg-Essen
Europa-Universität Flensburg
Georg-August-Universität Göttingen
Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald
Universität Hamburg
KIT Karlsruher Institut für Technologie
Universität Kassel
Universität Konstanz
Johannes-Gutenberg-Universität Mainz
Technische Universität München
Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
Universität Osnabrück
Hochschule Ostwestfalen-Lippe
Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd
Universität Trier
Die 18. Mitgliederversammlung im Mai 2015 hat das Thema erneut aufgegriffen und ergänzende Kernthesen verabschiedet. Dabei lagen die in etlichen Hochschulen bereits entwickelten Orientierungsrahmen zugrunde.
Danach ist die Erstbefristung von Arbeitsverhältnissen des wissenschaftlichen Personals so zu bemessen, dass das Qualifikationsziel erreicht werden kann. Bei aus Haushaltsmitteln finanzierten Stellen mit dem Qualifikationsziel Promotion werden 24 Monate in der Regel nicht unterschritten. Die Promotionsordnungen sehen in der Regel vor, dass ein Doktorandenverhältnis zur Sicherung der Rahmenbedingungen von einer Betreuungsvereinbarung flankiert wird.
Da befristete Arbeitsverhältnisse nach Abschluss der Promotion in einer als „Qualifikationsphase“ zu bezeichnenden ersten Postdoc-Phase dem fortgesetzten forschenden Lernen und in einer darauf folgenden zweiten Postdoc-Phase, der „Entscheidungsphase“, der selbständigen Forschung dienen, wird die Erstbefristung bei diesen Verträgen aus Haushaltsmitteln in der Regel 24 Monate nicht unterschreiten und an den jeweiligen Karrierezielen ausgerichtet sein.
Die Befristung von Arbeitsverhältnissen, die aus Drittmitteln finanziert werden, wird an die jeweilige Finanzierungsphase (Projektlaufzeit) angepasst. Dabei sollten die teils völlig unterschiedlichen Bewilligungspraktiken und -verfahren der verschiedenen Drittmittelgeber überprüft werden, um langfristig eine geeignete Abstimmung zwischen der wissenschaftlichen Zielsetzung der Projekte und den zeitlichen Anforderungen der Qualifikationsphasen zu erreichen.