Seit dem 1. November 2006 ist auch der von der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) mit der Gewerkschaft ver.di und der DBB-Tarifunion ausgehandelte Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) - Wissenschaft vom 12.Oktober 2006 in Kraft und hat den BAT abgelöst. Vertreter der HRK waren bis zum Schluss an den Verhandlungen beteiligt. Das neue Tarifrecht enthält erstmals umfassende wissenschaftsspezifische Sonderregelungen für Hochschulen, Universitätsklinika und außeruniversitäre Einrichtungen der Länder.
Im Jahr 2012 ist auch die Entgeltordnung zum TVL neu gefasst worden. Der 119. Senat der HRK hat bereits im Vorfeld kritisiert, dass in der Protokollerklärung Nr. 1 zum Allgemeinen Teil der Entgeltordnung des TVL eine Definition der wissenschaftlichen Hochschulbildung vorgenommen wird, die den Bachelorabschluss ausdrücklich ausschließt.