Weitere Hinweise zu den Angaben
Für die Aufnahme einer Auslandsrepräsentanz in die Übersicht gilt als Hauptkriterium, dass mindestens eine Person die Interessen der jeweiligen Hochschule oder des jeweiligen Hochschulverbundes vor Ort wahrnimmt und zugleich in die zentrale Organisationsstruktur der Hochschule bzw. des Hochschulverbundes in Deutschland eingebunden ist. Die Informationen wurden der HRK von den betreffenden Hochschulen und Hochschulverbünden zur Verfügung gestellt.
Auslandsvertretungen deutscher Hochschulen, die vorwiegend mit Lehr- und Forschungstätigkeiten befasst sind, sowie Vertretungen einzelner Fakultäten, Fachbereiche oder Institute sind in der Übersicht nicht enthalten. Dies gilt ebenfalls für Auslandsvertretungen der deutschen Wissenschaftsorganisationen, für diplomatische Vertretungen, für Verbindungsbüros von Bundesländern, Städten oder anderen Einrichtungen sowie für Vertretungen europäischer Hochschulverbünde, an denen deutsche Hochschulen beteiligt sind.