Mobilität von Studierenden, Promovierenden und Forschern/Anerkennung von Hochschulqualifizierungen

Grundvoraussetzung für grenzüberschreitende Mobilität ist die akademische Anerkennung von Studienleistungen und Hochschulabschlüssen. Wie werden die erbrachten Qualifizierungen von deutschen bzw. von ausländischen Hochschulen gewertet, eingestuft und anerkannt? Grundlage der Anerkennung von Hochschulqualifzierungen
im Europäischen Hochschulraum ist die Lissabon Konvention von 1997.

Liegen keine wesentlichen Unterschiede zwischen den ausländischen und einheimischen Qualifizierungen vor, sind diese anzuerkennen. Dabei liegt die akademische Anerkennung in der Hand der Hochschulen.

Zur Erleichterung der Anerkennung von Hochschulqualifikationen wird im Diploma Supplement (DS), das Absolventen eines Bachelor- bzw. Masterprogramms erhalten, ein Überblick über das deutsche Hochschulsystem gegeben.

Darüber hinaus bestehen bilaterale, staatliche Äquivalenzabkommen zwischen der Bundesrepublik und meist europäischen Ländern, deren inhaltliche Vorbereitung bei
der HRK und der KMK liegt.

Die HRK-Rahmenabkommen schließt die HRK im Interesse der deutschen
Hochschulen mit außereuropäischen Partnerorganisationen zur Verbesserung der internationalen Hochschulzusammenarbeit.

Eine besondere, länderübergreifende Form der Hochschulzusammenarbeit bezieht sich auf Promotionsverfahren, die von zwei Hochschulen getragen werden Cotutelle de thèse. Bei einer binationalen Promotion sammelt der zweifach betreute Doktorand Erfahrung in zwei Hochschul- bzw. Forschungssystemen.

Für Studierende und Forschende aus Drittstaaten gelten gemäß dem Aufenthaltsgesetz besondere Regelungen für Aufenthalt in Deutschland und der Mobilität in Europa. Die HRK hat die wichtigsten Aspekte in einem Faltblatt zusammengestellt.


Plattform zur internationalen Studierendenmobilität

Mit Förderung des BMBF bauen 2020 elf Hochschulen eine Plattform zur internationalen Studierendenmobilität (PIM) auf; federführend sind die Technische Universität Berlin und die Universität Göttingen beteiligt. Ziel der Initiative ist es, Studierenden und Hochschulen zuverlässige digitale Services im Bereich der internationalen Studierendenmobilität anzubieten. PIM strebt an, ein digitales Assistenzsystem für die Anerkennung von Studienleistungen, ein digitales Angebot für die zentrale Suche von Studiengangs- und Modulinformationen sowie für die sichere Ablage von Leistungsnachweisen bereitzustellen. Die Kompatibilität mit bestehenden europäischen Mobilitätsplattformen ist dabei ein wichtiger Aspekt. Zudem müssen die Anforderungen der EU-„Single Digital Gateway (SDG)“-Verordnung und des deutschen Online-Zugangsgesetzes (OZG), das die Digitalisierung öffentlicher Dienstleistungen bis 2022 vorsieht, berücksichtigt werden. Ein monatlicher Newsletter informiert über den Fortgang des Projekts. Mehr dazu