Die Bundesrepublik Deutschland hat mit einer Reihe von Staaten bilaterale Regierungsabkommen über "Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich" (Äquivalenzabkommen) abgeschlossen.
Der Abschluss der Abkommen (Bundesregierung; Auswärtiges Amt/AA) ist nach innerstaatlichen Zuständigkeiten an die Zustimmung der Länder (vertreten durch KMK) und der Hochschulen (vertreten durch HRK, Beschluss des HRK-Plenums) gebunden.
Vorbereitung, Aushandlung und spätere Umsetzung (Expertenkommissionen) der Abkommen geschehen entsprechend (unter formeller Leitung durch das AA) in allen inhaltlichen Fragen gemeinsam durch KMK und HRK (Arbeitsgruppe Äquivalenzen).
Bei der Regelung von Äquivalenzfragen durch formelle Vereinbarungen besteht eine (informelle) Arbeitsteilung: Die staatlichen Abkommen beziehen sich im Wesentlichen auf europäische Staaten; für außereuropäische Bereiche finden sich entsprechende Regelungen in „Abkommen über Hochschulzusammenarbeit“, die die HRK mit Hochschulorganisationen dieser Staaten abschließt.
Die Abkommen regeln die Anerkennung von Studienzeiten, Studienleistungen und akademischen Graden für das Studium von Ausländern in Deutschland und das Studium von Deutschen im Ausland, z.T. auch weitergehender akademischer Qualifikationen für Tätigkeiten im Hochschulbereich (Promotion, Habilitation) sowie (in staatlicher Zuständigkeit) die Führung ausländischer Grade und Titel.
Die Regelungen haben für Hochschulen - über die Verknüpfung mit Bestimmungen zur Anerkennung und Anrechnung von Studienleistungen in den Prüfungsordnungen - und für staatliche Stellen einen hohen Verbindlichkeitsgrad. In bestimmten Fällen haben sie auch Bedeutung für die Bewilligung von BAFöG-Leistungen für Studien im Ausland. Sie sind damit auf verschiedenen Ebenen Instrumente zur Gestaltung und Förderung internationaler akademischer Mobilität.
Die meisten Abkommen enthalten Listen der Hochschulen in beiden Staaten, die durch das Abkommen erfasst werden. Für die deutsche Seite gelten als Hochschulen immer alle staatlichen und nichtstaatlichen, staatlich anerkannten Hochschulen. Die aktuelle Liste der deutschen Hochschulen findet sich im Hochschulkompass der HRK.
Die Abkommen sind in Details - als Folge der Entwicklung der Abkommenspraxis seit Anfang der 80er Jahre - teilweise konzeptionell unterschiedlich angelegt und bedienen sich oft allgemein-abstrakter Formulierungen zur Bestimmung von Äquivalenz- und Anerkennungssachverhalten.