Einreise und Aufenthalt von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus Nicht-EU-Staaten

Für ausländische Forscherinnen und Forscher aus Staaten außerhalb der Europäischen Union, die zu Forschungszwecken für einen begrenzten Zeitraum, z. B. zur Durchführung einer Promotion, oder langfristig nach Deutschland kommen möchten, bietet das deutsche Aufenthaltsgesetz verschiedene Möglichkeiten.

Abhängig von der individuellen Situation (Form des Forschungsvorhaben, gewünschte Dauer des Aufenthalts, Höhe des Gehalts, familiäre Umstände, etc.) kommen mehrere Aufenthaltstitel in Frage (Aufenthalt zum Zwecke des Studiums, Aufenthalt zum Zwecke der hochqualifizierten Beschäftigung/Blaue Karte EU, Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte, Forschervisum), die unterschiedlich ausgestaltet sind und verschiedene Zielgruppen ansprechen.

Faltblatt bietet Überblick über rechtliche Vorgaben

Aus diesem Grund hat die HRK eine Übersicht in deutscher und englischer Sprache über die verschiedenen Aufenthaltstitel für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Nicht-EU-Staaten erstellt, die sowohl den ausländischen Forscherinnen und Forschern als auch den einladenden und beratenden Stellen an deutschen Hochschulen und Forschungseinrichtungen die Wahl des passenden Aufenthaltstitels erleichtern soll.

Die Übersicht informiert über Voraussetzungen für den Erwerb einer bestimmten Aufenthaltserlaubnis, wie z. B. Mindestgehaltsgrenzen oder erforderliche Sprachkenntnisse, und enthält darüber hinaus Informationen zu Themen wie Familiennachzug und Zugang zu Sozialleistungen wie Kinder- oder Elterngeld. Aufgrund von Änderungen im deutschen Aufenthaltsgesetz zum 1. Juni 2024, ist das Faltblatt vom August 2020 nicht mehr aktuell. Eine überarbeitete Auflage der deutschen und der englischen Version des Faltblattes sind zurzeit in Vorbereitung. Erscheinugstermin ist voraussichtlich August 2024.

Vorbestellungen der aktualisierten Printversionen können Sie an Frau Maria Holgersson holgerssonhrk.de richten.