Wer entscheidet über die Anerkennung von im Ausland erworbenen Studienleistungen?
Die deutschen Hochschulen entscheiden selbst über die Anerkennung von im Ausland erworbenen Studienleistungen. Deutschland hat mit einigen Ländern
Äquivalenzabkommen abgeschlossen (EU). Außerdem bestehen
Vereinbarungen zwischen der HRK und ihren internationalen Partnerorganisationen, auf die sich die Hochschulen in ihrer Bewertung beziehen.
Bei Studiengängen mit staatlichen Prüfungen (Medizin, Pharmazie, Jura etc.) entscheiden die Landesprüfungsämter.
Wo kann man Informationen über die Anerkennung von in Deutschland erwoberbenen Qualifikationen erhalten, sei es zur Fortsetzung des Studiums oder zur Ausübung eines Berufes im Ausland?
Eine Reihe von Staaten verfügt über nationale Informationsstellen für die Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise, wo man Hinweise zur Anerkennung und Wertigkeit eines Abschlusses erhält.
Darüber hinaus stellt die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) auf Anfrage Äquivalenzbescheinigungen aus.
In welcher Form kann man seinen im Ausland erworbenen akademischen Grad in Deutschland führen und welche Behörde ist dafür zuständig?
Grundsätzlich gilt, dass man im Ausland erworbene akademische Grade in Deutschland in der ursprünglichen Schreibweise führt. Eine Umwandlung in einen deutschen Grad ist nicht möglich. Für die Führung von akademischen Graden sind die Wissenschaftsministerien der einzelnen Bundesländer zuständig.
In welcher Form werden im Ausland erworbene berufliche Qualifikationen in Deutschland anerkannt?
Berufe, deren Ausübung eine bestimmte Ausbildung voraussetzt und gesetzlich an entsprechende Qualifikationsnachweise gebunden sind (sog. reglementierte Berufe: Arzt, Rechtsanwalt, Lehrer und viele andere) müssen in der Regel in Deutschland anerkannt werden. Andere Berufe bedürfen keiner Anerkennung.
Wo kann man Informationen über den Status deutscher bzw. ausländischer Hochschulen finden?
Im Hochschulkompass der HRK befindet sich eine Liste mit den staatlichen bzw. staatlich anerkannten deutschen Hochschulen. Diesen Status können die einzelnen Hochschulen Bezug nehmend auf die jeweiligen Landesgesetze bestätigen. Gleiches gilt für staatlich genehmigte und akkreditierte Studiengänge.
Informationen über den Status ausländischer Hochschulen finden Sie in der Datenbank "anabin" der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB).