Die "Rahmenabkommen über Hochschulzusammenarbeit" werden von der HRK mit Partnerorganisationen in außereuropäischen Staaten abgeschlossen. Sie erfüllen zur Förderung und Organisation internationaler akademischer Mobilität eine analoge Funktion zu den staatlichen "Äquivalenzabkommen" mit europäischen Staaten.
Rahmenabkommen enthalten - mit unterschiedlichen Schwerpunkten - wechselseitige Empfehlungen über die Zulassung und Aufnahme von Studierenden auf verschiedenen Ebenen des Studiums und für den Zugang zu Promotionsstudien.
Darüber hinaus geben die Abkommen - ebenfalls mit unterschiedlichen Schwerpunkten - Empfehlungen über die Zusammenarbeit insbesondere in Lehre und Forschung sowie - zwischen HRK und den ausländischen Partnerinstitutionen - für Informationsaustausch, Konsultationen und Kooperation in hochschulpolitischen Bereichen.
Einige Abkommen enthalten auch Vereinbarungen über die Befreiung von Studiengebühren an den Gasthochschulen beim Austausch von Studierenden auf der Grundlage dieser Abkommen.
Die Abkommen werden als „Rahmenabkommen“ abgeschlossen, zu denen deutsche Hochschulen und Hochschulen im Partnerland ihren Beitritt erklären können. Auf diese Weise erhalten die Empfehlungen insbesondere im Bereich der Anerkennung von akademischen Qualifikationen und Zulassungsmodalitäten - über die Verknüpfung mit Bestimmungen zur Anerkennung und Anrechnung von Studienleistungen in den Prüfungsordnungen - einen höheren Grad an Verbindlichkeit.