Die deutschen Hochschulen haben sich dem Ziel verpflichtet, internationalen Studierenden und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern an ihren Einrichtungen attraktive Studien- und Karriereangebote und gastfreundliche Rahmenbedingungen zu bieten. Die HRK hat in diesem Kontext den Nationalen Kodex für das Ausländerstudium an deutschen Hochschulen verabschiedet.
Im Rahmen einer gelebten Willkommenskultur haben formale Verfahrensabläufe und das damit verbundene Verwaltungshandeln der Hochschulen einen besonderen Stellenwert. Ziel sollte es sein, für ein Studium und einen Forschungsaufenthalt an einer deutschen Hochschule relevante Dokumente und Formulare mindestens zweisprachig zur Verfügung zu stellen.
Mit der Online-Sammlung von Beispieldokumenten zur Internationalisierung in den Hochschulen will die HRK ihre Mitglieder bei diesen Bemühungen unterstützen. Primäre Zielgruppe der Sammlung sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschulverwaltungen, insbesondere in den Studierendenverwaltungen und Akademischen Auslandsämtern/International Offices.
Die Online-Sammlung besteht aus Dokumenten und Formularen in englischer Sprache, die eine Vielzahl von Hochschulen der HRK freundlicherweise zur Verfügung gestellt haben. Diesen Hochschulen gilt unser Dank und Anerkennung für die geleistete Arbeit.
Für den Inhalt der einzelnen Dokumente und Formulare zeichnen die jeweiligen Hochschulen verantwortlich. Sie basieren auf den für die jeweilige Hochschule geltenden Rechtsnormen. Die Textbeispiele sollten deshalb bei einer eventuellen Adaption stets auf die eigenen Normen geprüft und ggf. angepasst werden.
Die HRK will diese Online-Sammlung in enger Kooperation mit ihren Mitgliedshochschulen kontinuierlich ausbauen und aktualisieren, damit sie zu einem hilfreichen Arbeitsinstrument wird. Dafür können englischsprachige Dokumente und Formulare – auch solche, die nicht im Internet verfügbar sind – als pdf-Datei an smolarczykhrk.de gesendet werden. Damit das Beispiel von der HRK veröffentlicht werden kann, bitten wir, uns mit dem Freigabebogen die Genehmigung dafür zu erteilen. Voraussetzung ist, dass die Urheberrechte für die betreffenden Dokumente und Formulare bei der jeweiligen Hochschule liegen. Die Freigabe ist durch eine leitende Stelle in der Hochschule zu erteilen.
Für gemeinsame Dokumente mehrerer Hochschulen oder anderer Partner ist die Freigabe von allen Beteiligten erforderlich.
Bei Bedarf werden innerhalb der Webseiten auch neue Rubriken eingefügt.
Herr Rudolf Smolarczyk steht Ihnen als Kontaktperson mit weiteren Auskünften gerne zur Verfügung.
Die vorliegenden Beispieldokumente sind mit der ausdrücklichen Genehmigung der jeweiligen Hochschule veröffentlicht. An den originären Beispieldokumenten hat die HRK weder inhaltliche noch redaktionelle Änderungen vorgenommen. Die HRK übernimmt keine Gewähr für den Inhalt der jeweiligen Dokumente.