Die Schaffung eines Europäischen Raumes für Forschung und Innovation (später „Europäischer Forschungsraum" – ERA) wurde vom Europäischen Rat in Lissabon im Jahr 2000 auf Vorschlag der EU-Kommission als Zielvorgabe formuliert und am 15. Juni 2000 vom Europäischen Rat beschlossen. Heute gilt der Europäische Forschungsraum als im Grundsatz vollendet.
In ihrem Bemühen, das Berufsfeld „Wissenschaftler/Forscher“ attraktiver zu gestalten, die Wissenschaftlermobilität zu erhöhen und die Einstellung von Forschern transparenter und leistungsbezogener zu gestalten, hat die EU-Kommission 2005 eine „Europäische Charta für Forscher und einen Verhaltenskodex für die Einstellung von Forschern“ (Charter & Code) veröffentlicht. Die HRK hat diese Empfehlungen mit einigen kritischen Anmerkungen nach Entschließung des Plenums der HRK vom 23.11.2005 für die deutschen Hochschulen unterzeichnet.
Seit der Veröffentlichung von Charter & Code arbeitet die HRK intensiv an der Beseitigung von Hindernissen für die Mobilität von Forschenden und beschäftigt sich darüber hinaus mit der Qualitätssicherung in der Personalpolitik an deutschen Hochschulen. Zu diesem Zweck und auf Empfehlung der Mitgliederversammlung der HRK vom 20.11.2012 hat die HRK eine Arbeitsgruppe zur HRS4R eingerichtet. Diese unterstützt und vernetzt interessierte Hochschulen bei der Umsetzung der Ziele von Charter & Code und bei der Erlangung des in diesem Zusammenhang von der Europäischen Kommission vergebenen „HR-Excellence in Research“-Logos. Bei Interesse an der Arbeitsgruppe, bitte nehmen Sie mit Frau Dr. Zuzanna Gorenstein Kontakt auf.