Die Mitgliedergruppe Universitäten in der HRK hat auf ihrer 81. Sitzung am 13. November 2023 das Positionspapier „Die Sicherung der Qualität der Lehrer:innenbildung “ beschlossen. Darin werden qualitätssichernde Anforderungen an die allgemeinbildende und berufliche Lehrkräftebildung benannt, an denen entlang sich die weitere Reformdebatte orientieren soll. Wegen der rückläufigen Zahlen an Studienanfänger:innen in den Lehramtsstudiengängen und des akuten Lehrkräftebedarfs in einigen Lehrämtern steht die Lehrer:innenbildung unter hohem Innovationsdruck. Als Reaktion auf diese Notlage haben Verbände, Institutionen und Landesregierungen zahlreiche Vorschläge und Modelle mit dem Ziel, bessere Rahmenbedingungen zu schaffen, entwickelt. Die lehrerbildenden Universitäten sprechen sich u.a. für die weitere Stärkung der Wissenschafts- und Forschungsbasierung im Studium und in der Fort- und Weiterbildung von Lehrer:innen aus. Zudem fordern sie eine gelingende Integration von Erfahrungen aus der Schulpraxis in das Lehramtsstudium und treten für eine engere Kooperation zwischen der ersten und der zweiten Phase der Ausbildung ein, die sie als Voraussetzung für die Entwicklung einer erfolgreichen Lehrpersönlichkeit ansehen. Darüber hinaus soll der Zugang zum Lehrberuf flexibilisiert werden, um für neue Zielgruppen verschiedene Zugangswege zu ermöglichen bei Sicherung der hohen Qualität der Lehrer:innenbildung in Deutschland. Denn wissenschaftlich hochwertig ausgebildete Lehrer:innen sind die zentralen Akteure unserer Wissensgesellschaft, die kompetente und ausreichend viele Lehrer:innen für soziale Gerechtigkeit, die Unterstützung gelingender Bildungsbiografien und gesellschaftlichem Wohlstand dringend benötigt.
Der Senat der HRK hat in seiner 145. Sitzung am 25.6.2020 Empfehlungen zur Qualifizierung von Quer- und Seiteneinsteigenden ins Lehramt verabschiedet. Bis 2025 werden in Deutschland voraussichtlich 32.000 Lehrkräfte an den Schulen fehlen. Schon jetzt unterrichten dort immer mehr Lehrerinnen und Lehrer, die als Seiten- oder Quer-einsteigende zuvor keinen Lehramtsstudiengang an einer Hochschule absolviert haben. Das notwendige pädagogische und fachliche Rüstzeug sollen sie durch begleitende Betreuung und kurzfristige Qualifizierungsmaßnahmen erhalten, die sich je nach Bundesland unter-scheiden.
Der HRK-Senat betonte, dass jede Phase der Lehrerbildung ihre eigene spezifische Aufgabe habe. So finde die wissenschaftsbasierte Grundlegung professioneller Kompetenzen und deren erste reflektierte Anwendung an der Hochschule statt, während im Vorbereitungs-dienst deren Umsetzung im Sinne von Expertise-Entwicklung im Mittelpunkt stehe. Von wissenschaftlich begründeten Konzepten profitiere auch die Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften. Die Aktualisierung der wissenschaftlichen Grundlagen sichere kompetente Erziehungsarbeit unter sich ändernden Rahmenbedingungen.
Die Empfehlungen des Senats beruhen auf den immer noch aktuellenEmpfehlungen zur Lehrerbildung, die die Hochschulrektorenkonferenz auf ihrer 14. Mitgliederversammlung am 14. Mai 2013 in Nürnberg beschlossen hat.
Die Hochschulen verstehen die Lehrerbildung als Einheit von fachwissenschaftlicher und erziehungswissenschaftlicher Bildung und Forschungsbezug. Zugleich muss sie auf die Persönlichkeitsbildung der künftigen Lehrerinnen und Lehrer zielen. In der Regel sieht die HRK die Lehrerbildung als universitäre Aufgabe, die allerdings durch geeignete Kooperationen mit anderen Hochschultypen zu ergänzen ist.
Damit die Hochschulen ihrer Verantwortung in der Lehrerbildung auch weiterhin gerecht werden können, sind bestimmte Voraussetzungen zu schaffen. Darauf zielen die in Nürnberg beschlossenen Empfehlungen, die sich an Bund, Länder und Hochschulen richten und sowohl die hochschulische Erstausbildung als auch die berufsbegleitende Fort- und Weiterbildung von Lehrerinnen und Lehrern durch die Hochschulen umfassen.