Bund und Länder haben in einem langwierigen Prozess unter Einbeziehung zahlreicher Stakeholder den Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) erarbeitet, der Transparenz über alle Bildungsbereiche hinweg schaffen soll. Dadurch sollen Mobilität und Durchlässigkeit im deutschen und europäischen Bildungsraum gefördert werden.
Alle formalen Qualifikationen, die in der beruflichen Bildung einschließlich der Weiterbildung und der Hochschulbildung in Deutschland erworben werden können, sollen dabei acht Stufen zugeordnet werden.
Im Frühjahr 2017 wurde die Zuordnung der allgemeinbildenden Abschlüsse beschlossen. Der Hauptschulabschluss (HSA) wurde DQR-Niveau 2, der Mittlere Schulabschluss (MSA) DQR-Niveau 3 und die Fachhochschulreife (FHR), die Fachgebundene Hochschulreife (FgbHR) sowie die Allgemeine Hochschulreife (AHR) DQR-Niveau 4 zugeordnet.
Die Hochschulabschlüsse werden auf den Stufen 6, 7 und 8 eingeordnet und direkt auf den Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse bezogen. Der Zuordnungsprozess für die beruflichen Abschlüsse ist noch nicht beendet.
Im Jahr 2016 verabschiedeten die Sozialpartner und die HRK eine gemeinsame Stellungnahme, in der die Funktion des DQR als Transparenzinstrument ausdrücklich betont wird. Im Anhang zu dieser Stellungnahme haben die Verbände und die HRK die Spezifika von Beruflicher Bildung und Hochschulbildung in Bezug auf die Bildungsziele, die Qualitätssicherungssysteme und die Prüfungen verdeutlicht.
Damit haben Bund und Länder die Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates umgesetzt, den Europäische Qualifikationsrahmen für Lebenslanges Lernen (EQF-LLL) auf die nationale Ebene zu übertragen. Der EQF-LLL wurde 2008 verabschiedet. Er ist ein 8-stufiger Referenzrahmen, der den Schul- bis Tertiärbereich abdeckt und als Transparenzinstrument für internationale Vergleichbarkeit im Beschäftigungs- und Bildungssystem dienen soll.
Dadurch sollen die Chancen auf dem europäischen Arbeitsmarkt verbessert und die Durchlässigkeit zwischen den Qualifikationsstufen erhöht werden. Der Tertiärbereich
ist im EQF-LLL nicht allein für den Hochschulbereich reserviert.