Studienberatung

Der Aufgabenbereich der Studienberatung bezieht sich auf die Information und Beratung von Studieninteressierten, die allgemeine Vorbereitung zum Studium und auf die verschiedenen Phasen des Studienverlaufs. Er umfasst die Information und Beratung über die Organisation und Bedingungen eines Studiums sowie die psychologisch fundierte Beratung zu einem persönlich angemessenen Umgang mit den Anforderungen des Studiums (Entscheidung, Orientierung, Leistung, Selbstverantwortung) und denen des studentischen Lebens.

Die Aufgaben der Studienberatung teilen sich die dezentralen „fachlichen“ Beratungsstellen (Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer) und die zentralen „allgemeinen“ Studienberatungsstellen. Mit dem Ausbau der Hochschulen, der Ausdifferenzierung der Fächer und der stark anwachsenden Zahl von Studienbewerberinnen und -bewerbern mit heterogenen Studienvoraussetzungen sowie zur Förderung eines eigenaktiven Studiums kommt der Information und Beratung eine immer größer werdende Bedeutung zu.

Das Plenum der HRK hat sich schon 1994 in einer Entschließung für die Beachtung folgender Grundsätze bei der Ausgestaltung der Studienberatung an deutschen Hochschulen ausgesprochen:

  • Die Allgemeinen Studienberatungsstellen sollten als Teil eines dezentralen und subsidiären Beratungsnetzes am Hochschulort arbeiten.

  • Die Tätigkeit der Studienberatungsstellen muss von den Gremien an der Hochschule stärker beachtet, die Kooperation zwischen allgemeiner und Studienfachberatung muss nachhaltig verbessert werden.

  • Die Studienberatung sollte eine Rückmeldefunktion für Probleme in Studium und Lehre erhalten, damit die Erfahrungen aus der Beratungstätigkeit in die Lehre zurückfließen können. Die Senatskommission für Lehre sollte regelmäßig Berichte der Allgemeinen Studienberatung erhalten bzw. von ihr anfordern; ggf. kann ein Beauftragter oder Beirat für Studienberatung bei der Senatskommission benannt bzw. eingerichtet werden.

  • Der Studienfachberatung durch das Lehrpersonal ist stärkere Beachtung zu schenken, um den Studierenden die Orientierung im Studium zu erleichtern; gegebenenfalls können in den Fachbereichen/Fächern auch Verantwortliche benannt werden, die als Ansprechpartner für die Studierenden zur Verfügung stehen. Den fachlichen Beratungs- und Betreuungsaufgaben ist größeres Augenmerk zu schenken, als dies gelegentlich noch der Fall ist.

  • Für die erfahrungsgemäß kritischen Studienphasen (Studieneingang, nach der Zwischenprüfung, in der Examensphase) sollten koordinierte Beratungsangebote verstärkt werden. Erforderlich sind kontinuierliche Gesprächskontakte zwischen den verschiedenen Ebenen der Beratung innerhalb und außerhalb der Hochschule, insbesondere zwischen allgemeiner und Studienfachberatung einerseits, zu Schulen und zur Berufsberatung andererseits.