Gemeinsame Erklärung der KMK/HRK zur Europäischen Studienreform
Die Kultusministerkonferenz (08.07.2016) und die Hochschulrektorenkonferenz (10.11.2015) haben sich in ihrem gemeinsamen Beschluss klar zur Europäischen Studienreform bekannt. Die gemeinsame Erklärung geht auf die Handlungsempfehlungen ein, die die Mitgliederversammlung der HRK im November 2013 verabschiedet hat.
KMK und HRK verweisen auf die beeindruckenden Reformanstrengungen der Hochschulen, dank derer der Bologna-Prozess inzwischen in Deutschland nahezu flächendeckend umgesetzt ist. Für die weitere Entwicklung benennen die beiden Konferenzen mehrere, ihrer gemeinsamen Auffassung nach sinnvolle Schritte.
• Zur weiteren Steigerung der Mobilität werden die Hochschulen aufgefordert, die Anerkennungsverfahren nach den Grundsätzen der Lissabon-Konvention und auf Grundlage eines breiten Kompetenzverständnisses in der Praxis transparenter zu gestalten und zu standardisieren, sofern sie dies nicht bereits getan haben.
• KMK und HRK sprechen sich nachdrücklich dafür aus, das bestehende Kapazitätsrecht weiterzuentwickeln und den Hochschulen mehr Flexibilität bei der Gestaltung von Studienverläufen zu ermöglichen.
• KMK und HRK begrüßen es ausdrücklich, dass die Systemakkreditierung von immer mehr Hochschulen angewandt wird.
• Die ländergemeinsamen Strukturvorgaben sowie die Akkreditierung haben unter Wahrung der Hochschulautonomie zur Entstehung einer institutionellen Qualitätskultur, besonders in Bezug auf die Lehre, beigetragen. HRK und KMK weisen aber darauf hin, dass die ländergemeinsamen Strukturvorgaben bereits heute Spielräume bieten, die von den Hochschulen stärker genutzt werden sollten.
• Zusätzlich zur absoluten Note soll bei Bachelorzeugnissen ein Prozentrang aller vergebenen Noten aufgeführt werden. Dies dient der Transparenz und der Fairness gegenüber Studierenden, Hochschulinstitutionen und potentiellen Arbeitgebern.
Handlungsempfehlungen der Mitgliederversammlung
Im November 2012 hatte die Mitgliederversammlung der HRK eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die eine Bestandsaufnahme der bisherigen Umsetzung der Bologna-Reformen in Deutschland erarbeiten sollte. Als Zwischenbilanz legte die Arbeitsgruppe bei der Mitgliederversammlung der HRK im April 2013 einen Bericht vor.
Der Bericht war anschließend in einem Blog zur Diskussion gestellt worden, zu der neben Hochschulleitungen auch Fakultäten- und Fachbereichstage sowie Studierendenverbände eingeladen worden waren. Die AG erörterte den mit den Bologna-Reformen verbundenen Handlungsbedarf zudem mit den Sozialpartnern, dem Deutschen Studentenwerk und Bologna-Experten des DAAD.
Im Oktober 2013 stellte Vizepräsident Burckhart den Entwurf der Handlungsempfehlungen dem HRK-Senat, Vertreterinnen und Vertretern der Landesrektorenkonferenzen sowie des BMBF und der KMK vor. Auf der Grundlage dieser sehr breit angelegten Konsultationen erarbeitete die Arbeitsgruppe schließlich die Handlungsempfehlungen zur weiteren Umsetzung der europäischen Studienreform in Deutschland, die die Mitgliederversammlung der HRK am 19.11.2013 in Karlsruhe verabschiedet hat.
Die Empfehlungen richten sich sowohl an die Regierungen von Bund und Ländern als auch an die Hochschulen selbst. Dabei betont die HRK die enormen Leistungen, die die Hochschulen im Zusammenhang mit der Studienreform erbracht haben. Die Empfehlungen beziehen sich auf die Gestaltung der gestuften Studiengänge, die Ausrichtung der Hochschullehre an den Bedürfnissen der Studierenden und den Umgang mit studentischer Vielfalt, Fragen der Mobilität und Anerkennung sowie der Notwendigkeit, eine eigene institutionelle Qualitätskultur zu entwickeln.