Laut der 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks haben 11 % der Studierenden eine oder mehrere studienerschwerende Gesundheitsbeeinträchtigungen (psychische Erkrankungen: 55 %, chronische somatische Krankeiten: 30 %, Sehbeeinträchtigung/Blindheit: 10 %, Mobilitätsbeeinträchtigungen: 10 %).
Keine Angabe zu ihrer Beeinträchtigung machten 11 % der Studierenden.
Die Beeinträchtigung stellt die Studierenden häufig vor besondere organisatorische Herausforderungen, weshalb sie oftmals längere Studienzeiten aufweisen als Studierende ohne Beeinträchtigung.
Die Situation von Studierenden mit Beeinträchtigung hat sich in den letzten Jahren zwar zunehmend verbessert, bedarf jedoch weiterhin besonderer Aufmerksamkeit.
Gemäß § 2 Hochschulrahmengesetz (HRG) tragen die Hochschulen dafür Sorge,
dass die Studierenden die Angebote der Hochschulen möglichst ohne fremde Hilfe
in Anspruch nehmen können.
Darüber hinaus konkretisiert das seit dem 26. März 2009 in Deutschland geltende Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) die universell geltenden Menschenrechte aus der Perspektive der Menschen mit Beeinträchtigung und das
daraus folgende Recht auf chancengleichen und diskriminierungsfreien Zugang
zu Bildung (Artikel 24 UN-Behindertenrechtskonvention).
Um die gleichberechtigte Teilhabe von Studierenden mit Beeinträchtigung im Hochschulalltag umzusetzen, hat die Hochschulrektorenkonferenz auf ihrer Mitgliederversammlung am 21. April 2009 ihre Empfehlung „Eine Hochschule für Alle" zur Förderung der Chancengleichheit für Studierende mit Behinderung und chronischer Krankheit verabschiedet. Die Hochschulen sind in der Empfehlung eine Selbstverpflichtung eingegangen, wonach die Hochschulleitungen in einem ersten Schritt innerhalb der ersten 12 Monate nach Verabschiedung der Empfehlung Gespräche mit den Beraterinnen und Beratern sowie den Interessenvertretungen dieser Studierenden führen, um sich ein detailliertes Bild von der Situation vor Ort zu machen. In einem zweiten Schritt sollte im Jahr 2012 gemäß der Selbstverpflichtung der Hochschulen evaluiert werden, in welchem Umfang die Empfehlung umgesetzt wurde.
Um den verabredeten Zeitplan einzuhalten, wurde im Laufe des Sommersemesters 2012 die Evaluation der HRK-Empfehlung durchgeführt. Die Umfrage unter den Mitgliedshochschulen der HRK soll eine erste Bestandsaufnahme sein und die
weiteren notwendigen Schritte auf dem Weg zu einer Hochschule für Alle aufzeigen.
Die Ergebnisse der Umfrage finden Sie hier.